Wir lassen Familien mit schwerkranken Kindern nicht allein. Eine schwere oder chronische Erkrankung des eigenen Kindes bedeutet eine hohe und oftmals dauerhafte Belastung des familiären Alltags. Die Eltern stehen vor großen, häufig auch finanziellen Herausforderungen. Wir setzen uns für erkrankte Kinder und ihre Familien ein. Es ist uns wichtig, ihnen die Lebensqualität zu ermöglichen, die ihnen zusteht. In der Toni Kroos Stiftung finanzieren wir Therapien und Behandlungen, helfen bei Anschaffungen von Hilfsmitteln oder erfüllen kleine Träume der Kinder. Ob Alltagshilfen oder Herzenswünsche, wir möchten helfen und unseren Familien ein Lächeln ins Gesicht zaubern.
Sie sind selbst betroffen und suchen nach Hilfe für Ihr schwerkrankes Kind? Im Rahmen unserer Einzelfallhilfe können wir Sie unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen. Wir springen vor allem dort ein, wo finanzielle Mittel fehlen, es besonders schneller Hilfe bedarf oder die benötigten Unterstützungen von den Krankenkassen abgelehnt werden. Elementar für eine mögliche Förderung durch unsere Stiftung ist die Erfüllung unserer Satzung und Richtlinien:
„Zweck der Toni Kroos Stiftung ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S. von § 53 AO. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von gesundheitlich stark beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen und deren Familien. […] Das können auch Kinder- und Jugendhospize, Krankenhäuser oder Einrichtungen sein, die gesundheitlich stark beeinträchtigte Kinder betreuen und/oder Jugendliche und deren Familien unterstützen. […] Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind […] begünstigt werden.“
Beispiele für Unterstützung in der Familienhilfe:
Medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle, Lauflernhilfen, Therapieliegen, Sitzschalen oder Lagerungskissen
Fortbewegungsmittel wie behindertengerechte Fahrräder, Hippocampe, Lastenräder oder E-Handbikes
Trainingsgeräte wie die Galileo-Vibrationsplatte
Behindertengerechte Umbauten in/an Eigentumswohnung/Eigenheim wie Rampen, Treppenlifte, Mobiliar oder Badumbauten (nicht in oder an Mietobjekten)
Behindertengerechte Autoumbauten an Neu- oder Gebrauchtwagen (mit max. 70.000 km Laufleistung und nicht älter als fünf Jahre)
Therapien wie Bewegungs-, Kunst-, Musik- oder tiergestützte Therapien
Wichtige Voraussetzung für die Förderung von Hilfsmitteln oder Therapien ist, dass bereits eine Ablehnung der (anteiligen) Kostenübernahme seitens Ihrer Krankenkasse vorliegt.
Delfintherapie
SwimLab-Therapie
Autokauf
Haus-/Wohnungskauf
Operationen im Ausland
Assistenzhunde und deren Ausbildung
Private Urlaubsreisen
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, damit wir Ihr Anliegen gemeinsam besprechen und prüfen können. Unser Familienteam behandelt jede Anfrage einfühlsam und höchst vertraulich. Melden Sie sich jederzeit! Die Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.
Unsere Familienhilfe auf einen Blick – zum Lesen, Herunterladen und Weitergeben! Unser Familienflyer richtet sich an Eltern und Angehörige erkrankter Kinder. Hier finden betroffene Familien alle relevanten Informationen über unsere Einzelfallhilfe und unsere Fördermöglichkeiten.
Das Schönste für uns ist das Echo unserer Arbeit. Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Familien und bekommen immer wieder berührende Berichte, Rückmeldungen und Fotos. Der beste Einblick in die Projekte und Einzelfallhilfen für unsere Familien!